Wie wir berechnen

Gebührenberechnung

Bei der Berechnung unserer Leistungen halten wir uns an die
vorgegebene Gebührenordnung für Tierärzte vom 30. Juni 2008.
Diese können Sie jederzeit bei uns erfragen oder unter
www.tieraerzteverband.de ersehen.


Entlohnung

Zur Entlohnung unserer Leistungen haben sie die Möglichkeit in
bar, oder per EC-Karte zu bezahlen.
Denn wir möchten unsere gesamte Arbeitszeit Ihrem "Sorgenkind"
widmen und nicht in organisatorischem Verwaltungsaufwand ersticken!